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 Die Interaktive Lernplattform für das Apothekenteam

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Hochwertige Fortbildung mit Spass!

Jede Reise hat ein Ende – auch unsere.

Nach 20 bereichernden Jahren verabschieden wir uns und werden zum Jahresende unsere Lernplattform einstellen.

Wir danken allen Nutzerinnen und Nutzern für die wertvolle Zusammenarbeit und die gemeinsame Lernzeit.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute, viel Erfolg und positive Entwicklungen – beruflich wie privat.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr pta-interaktiv Team!

PTA-Kurse

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Kursen und können sich zum gewünschten Kurs / den gewünschten Kursen anmelden.


Arzneimittelherstellung


Ernährungsberatung


Grundlagen Diätetik


Mutter-Kind-Apotheke


Pharmazeutische Hautexpertin


Wiedereinsteigerkurs

Qualitätssiegel

BAK - Fortbildungspunkte

Neben unseren hohen Qualitätsansprüchen bietet pta-interaktiv seit Oktober 2009 E-Learning - Kurse für approbiertes und nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal an, die durch die Bundesapothekerkammer (BAK) akkreditiert sind.

Die Akkreditierung ist die Bestätigung, dass die von pta-interaktiv angebotenen Fortbildungsmaßnahmen geeignet sind, zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beizutragen.

Jährlich werden die Fortbildungsmaßnahmen von der BAK auf Inhalt, Qualität und Aktualität überprüft und mit Erhalt der Fortbildungspunkten freigegeben.

Mit der BAK-Nummer wird pta-interaktiv bestätigt, dass die Fortbildungskurse von gleichbleibender Qualität, Kontinuität sind und dem aktuellen Stand entsprechen.

Das Teilnahmezertifikat mit den Fortbildungspunkten, das die Absolventen nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung erhalten, ist der Nachweis, dass der Berufsangehörige innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in einem bestimmten Umfang an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.

ZFU - Nummer

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in 500676 Köln, ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.

Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entspricht, ob Lehrgänge fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind. Die Ziele eines Lehrgangs müssen grundsätzlich erreichbar sein. Ferner müssen berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Der Vertrag und die Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unter der Zulassungsnummer 7201109 vom 5.10.2021 wurden die Zulassungsvoraussetzungen erneut attestiert.