Hochwertige Fortbildung mit Spass!

„Es ist nicht genug zu wissen,
man muss auch anwenden,
es ist nicht genug zu wollen,
man muss auch tun.“

Johann Wolfgang von Goethe

PTA-Kurse

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Kursen und können sich zum gewünschten Kurs / den gewünschten Kursen anmelden.


Arzneimittelherstellung


Ernährungsberatung


Grundlagen Diätetik


Mutter-Kind-Apotheke


Pharmazeutische Hautexpertin


Wiedereinsteigerkurs

Qualitätssiegel

BAK - Fortbildungspunkte

Neben unseren hohen Qualitätsansprüchen bietet pta-interaktiv seit Oktober 2009 E-Learning - Kurse für approbiertes und nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal an, die durch die Bundesapothekerkammer (BAK) akkreditiert sind.

Die Akkreditierung ist die Bestätigung, dass die von pta-interaktiv angebotenen Fortbildungsmaßnahmen geeignet sind, zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beizutragen.

Jährlich werden die Fortbildungsmaßnahmen von der BAK auf Inhalt, Qualität und Aktualität überprüft und mit Erhalt der Fortbildungspunkten freigegeben.

Mit der BAK-Nummer wird pta-interaktiv bestätigt, dass die Fortbildungskurse von gleichbleibender Qualität, Kontinuität sind und dem aktuellen Stand entsprechen.

Das Teilnahmezertifikat mit den Fortbildungspunkten, das die Absolventen nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung erhalten, ist der Nachweis, dass der Berufsangehörige innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in einem bestimmten Umfang an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.

ZFU - Nummer

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in 500676 Köln, ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.

Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entspricht, ob Lehrgänge fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind. Die Ziele eines Lehrgangs müssen grundsätzlich erreichbar sein. Ferner müssen berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Der Vertrag und die Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unter der Zulassungsnummer 7201109 vom 5.10.2021 wurden die Zulassungsvoraussetzungen erneut attestiert.